Pflegeberatung mit Herz

Ihre Pflegeberatung in NRW

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach § 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen.

Wir, als zertifizierte Beratungsstelle des Landes NRW, führen diese Beratungsbesuche gerne bei Ihnen durch und unterstützen Sie bei der Planung weiterer Maßnahmen.

Unser Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die pflegenden Personen bestmöglich zu entlasten.

Der Beratungsbesuch ist für alle Pflegegrade möglich, ab Pflegegrad 2 ist dieser in regelmäßigen Abständen verpflichtend:

  • Pflegegrad 1: freiwillig, max. alle 6 Monate
  • Pflegegrad 2: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 3: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4: alle 3 Monate
  • Pflegegrad 5: alle 3 Monate

Hierbei fallen für Sie keine Kosten an – diese werden von Ihrer Pflegekasse übernommen.

Melden Sie sich gerne bei uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!